Jemandem ein Vermächtnis zuwenden, ohne ihn als Erben einzusetzen? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell am Bodensee, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Vermächtnis zuwenden
Frage:
Kann ich einem anderen ein Vermächtnis zuwenden, ohne ihn als Erben einzusetzen?
Antwort:
Ja, und zwar durch Testament oder Erbvertrag. Bei einem Vermächtnis bekommt der bedachte Vermächtnisnehmer nur den Vermächtnisgegenstand und nicht die ganze Erbschaft wie ein Alleinerbe bzw. keine Beteiligung daran wie ein Miterbe.