Wie kann man ein Berliner Testament widerrufen? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wie kann man ein Berliner Testament widerrufen?
Frage:
Mein Mann und ich haben ein gemeinschaftliches Testament errichtet. Kann man das widerrufen und wenn ja wie?
Antwort:
Ja, das Testament kann zu Lebzeiten Ihres Ehemannes entweder von Ihnen alleine (einseitig) oder gemeinsam mit Ihrem Mann widerrufen werden (gemeinsam).
Ein einseitiger Widerruf ist nur möglich, wenn sie Ihrem Mann eine notariell beurkundete Widerrufserklärung zugehen lassen, am Besten per Zustellung durch den Gerichtsvollzieher, damit Sie später einen Nachweis haben. Eigentlich werden durch diesen einseitigen Widerruf nur wechselbezügliche Verfügungen widerrufen und einseitige Verfügungen nicht. Ihre wechselbezüglichen Verfügungen sind solche, die sie nur gemacht haben, weil Ihr Ehemann eine damit im Wechselbezug stehende andere Verfügung getroffen hat (z.B. gegenseitige Alleinerbeneinsetzung). Wechselbezügliche Verfügungen stehen und fallen miteinander. Wird eine wechselbezügliche Verfügung widerrufen entfällt auch die Wirksamkeit der anderen Verfügung, die mit der widerrufenen wechselbezüglich ist.
Daneben gibt es den gemeinsamen Widerruf, der auf folgende Weisen möglich ist:
- Sie widerrufen in einem neuen gemeinschaftlichen Testament durch ausdrückliche Widerrufserklärung das alte Testament
- Sie verfügen zusammen mit Ihrem Mann in einem neuen gemeinschaftlichen Testament anders als im alten Testament. Damit wird das alte Testament insoweit widerrufen als es zum neuen Testament im Widerspruch steht.
- Sie vernichten das alte Testament gemeinsam.
- Sie nehmen ein hinterlegtes altes Ehegattentestament zusammen mit Ihrem Ehemann aus der amtlichen Verwahrung: Ein notarielles Testament gilt dann als widerrufen, ein handschriftliches Testament gilt aber weiter.
- Ein gemeinschaftliches Kodizil, das ist ein Testament, das nur Vermächtnisse aber keine Erbeinsetzung enthält, können sie mittels einfachen Testaments widerrufen, wenn ihr Ehemann dazu eine notariell beurkundete Zustimmungserklärung gibt.
- In einem Prozessvergleich vor Gericht könnten Sie mit Ihrem Mann auch den Widerruf eines Ehegattentestaments wirksam erklären.