Das Land Brandenburg hat eine eigene Höfeordnung für landwirtschaftliche Betriebe eingeführt. Höfeordnungen kennen z.B. auch die Bundesländer NRW, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Rheinland-Pfalz. Es handelt sich um sogenannte „Anerbenrechte“, die den Bestand des Hofes dadurch sichern sollen, dass der landwirtschaftliche Betrieb nur an einen Hofnachfolger, den Anerben übergeht. In Hessen nennt sich dieses Anerbenrecht Landgutordnung, in Baden-Württemberg Hofgütergesetz oder Anerbenrechtsgesetz. Den landwirtschaftlichen Betrieben wird durch die Anerbenrechte die Möglichkeit eingeräumt, im Erbfall den geschlossenen Erhalt der Betriebe in der Hand eines Erben zu erhalten. Die Geschwister als weichende Erben werden auf mit Zahlungen unter dem wirklichen Wert abgefunden.
Gut zu wissen
Ausführliche Hinweise finden Sie in meiner Kommentierung der Brandenburgischen Höfeordnung in Burandt/Rojahn/Ruby, Brandenburgische Höfeordnung https://www.beck-shop.de/burandt-rojahn-erbrecht/product/32184017