RUBY. Die Kanzlei für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen verwendet dieses Muster als Grundlage für individuell auf Ihre Familiensituation angepasste Berliner Testamente.
Berliner Testaments-Muster. Unsere Vorlage zum Abschreiben
Diese Vorlage für ein Berliner Testament zum Abschreiben ist in unserer Erbrechtskanzlei die Grundlage für individuell ausgearbeitete Berliner Testamente. Berliner Testament und gemeinschaftliches Testament bedeuten dasselbe, ebenso Ehegattentestament.
Wir, die Eheleute …. und …. …., …., geben nachfolgend unseren letzten Willen bekannt:
- Vorbemerkung:
Ich, der Ehemann …, bin am …………. in ……………… geboren. Die Namen meiner Eltern lauten ……….. und ……………………..
Ich, die Ehefrau …., bin am …………….. in ……………….. geboren. Die Namen meiner Eltern lauten ………… und ………………………………..
Wir sind beide deutsche Staatsangehörige und im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft miteinander verheiratet. Aus unserer Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen, nämlich:
- …, geboren am ……………… und
- …., geboren am …………………..
Wir widerrufen alle etwa vorhandenen früheren Verfügungen von Todes wegen.
2. Verfügungen auf den ersten Todesfall:
Wir setzen uns hiermit gegenseitig, also der erstversterbende Ehegatte den überlebenden Ehegatten, zum alleinigen und unbeschränkten Vollerben ein.
Sollte einer unserer Abkömmlinge nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten seinen Pflichtteil gegen den Willen des überlebenden Ehegatten durchsetzen, ist jede in diesem Testament zu seinen Gunsten und zugunsten seiner Abkömmlinge getroffene Verfügung unwirksam. Hierdurch frei werdende Erbteile nach dem überlebenden Ehegatten, wachsen dann den anderen Schlusserben im Verhältnis ihrer Erbteile an. Trifft allerdings der überlebende Ehegatte von Todes wegen eine andere Verfügung, geht diese der hier verfügten Anwachsungsbestimmung vor.
4. Verfügungen auf den zweiten Todesfall:
Der überlebende Ehegatte bestimmt unsere ehegemeinschaftlichen Abkömmlinge nach Maßgabe der gesetzlichen Erbfolgeregel erster Ordnung zu seinen Erben. Nach derzeitigem Stand würden also … und …. zu je 1/2 Schlusserben sein.
Sollten wir beide gleichzeitig versterben, wird ein jeder von uns entsprechend den Verfügungen auf den zweiten Todesfall beerbt. Die Verfügungen auf den zweiten Todesfall gelten in diesem Fall als Verfügung eines jeden von uns beiden.
Sämtliche Verfügungen in diesem Testament sind – soweit gesetzlich möglich – grundsätzlich wechselbezüglich und damit bindend.
Dem überlebenden Ehegatten soll aber das Recht vorbehalten bleiben, die auf sein Ableben getroffenen Verfügungen insoweit abzuändern, als er nach seinem freien Belieben Zuwendungen an beliebige Abkömmlinge von uns letztwillig verfügen kann. Er kann also innerhalb unserer gemeinschaftlichen Abkömmlinge völlig frei von Todes wegen verfügen. Verfügungen zu Gunsten anderer Personen, insbesondere Erbeinsetzungen, Vermächtnisse oder begünstigende Auflagen zu Gunsten familienfremder Dritter, sind nicht möglich. Die Ausübung des Abänderungsvorbehalts lässt die Wirksamkeit aller übrigen Verfügungen unberührt.
Ort, Datum
Unterschrift
Dies ist auch mein letzter Wille.
Ort, Datum
Unterschrift
Gut zu wissen
Diese Vorlage ersetzt allerdings keine individuelle Beratung, zu der wir Ihnen gerne zur Verfügung stehen.