Erbfolge nach Stämmen: Jedes Kind erbt nach dem Gesetz gleich. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht.
Erbfolge nach Stämmen: Jedes Kind erbt nach dem Gesetz gleich
Ein Stamm wird im Erbrecht immer von den Abkömmlingen derjenigen Person gebildet, die mit dem Erblasser am nächsten verwandt ist. So steht innerhalb der ersten Erbordnung an der Spitze eines jeden Stammes ein Kind des Erblassers. Jedes der Kinder des Erblassers repräsentiert einen Stamm, den es zusammen mit all seinen Abkömmlingen bildet.
Innerhalb der ersten drei Erbordnungen (1. Abkömmlinge, 2. Eltern und Abkömmlinge, 3. Großeltern und Abkömmlinge) wird das Erbe nach Quoten auf die einzelnen Stämme verteilt. Auf jeden Stamm fällt dieselbe Erbquote, die dann innerhalb des Stammes aufgeteilt wird, falls das den Stamm repräsentierende Kind weggefallen ist. Dies gilt sinngemäß auch für alle anderen Erbenordnungen.
Erloschene oder ausgestorbene Stämme fallen weg.