Erbschaftsteuer sparen durch Ausschlagung der Erbschaft mit Abfindung

Erbschaftsteuer sparen durch Ausschlagung. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Erbschaftsteuer sparen durch Ausschlagung der Erbschaft mit oder ohne Abfindung

Viele Familien warten oft Wochen oder gar Monate, bevor sie die finanziellen und insbesondere steuerlichen Folgen des Erbfalls prüfen. Dies ist nur zu verständlich, oft aber aus steuerlichen Gründen fatal! Denn die Erbausschlagung, an die viele nur bei einem überschuldeten Nachlass denken, ist oft noch die letzte Chance, eine fehlende oder verunglückte testamentarische Regelung zu „reparieren“.

Beispiel

Haben sich Eheleute beispielsweise zu Alleinerben eingesetzt, so spart die Witwe der Familie bei einem Vermögen von ca. 1 Mio. € oft Erbschaftsteuer von über 50.000 €, wenn sie (gegen angemessene Abfindung) zugunsten der Kinder das Erbe ausschlägt.

Kommt es also beim Erbfall zu steuerlich missliebigen Vermögensverschiebungen, kann oft noch mittels der Ausschlagung das Ergebnis gerettet werden. Wenn z.B. die Ehefrau, Kinder oder Schwester des Erblassers Vermögen erbt, das sie gar nicht haben wollen, weil bei ihnen z.B. hohe Erbschaftsteuern anfallen, kann die Ausschlagung das Mittel der Wahl sein.

Vorsicht

Hier ist aber Vorsicht geboten. Es ist genauestens zu prüfen, wer testamentarischer oder gesetzlicher Ersatzerbe an Stelle des Ausschlagenden ist. Der Ausschlagende wird so behandelt, als habe er beim Erbfall nicht mehr gelebt. Schlagen zum Beispiel die Kinder als gesetzliche Erben zugunsten der Ehefrau des Erblassers aus, ist nicht gesagt, dass die Witwe alles erbt. Die Kinder gelten durch die Ausschlagung als vorverstorben. Sie können für ihre minderjährigen Kinder mit ausschlagen (nicht aber für volljährige Kinder). Die Ehefrau erbt dann aber nach dem Gesetz nur 3/4 sofern noch Eltern des Erblassers leben oder der Erblasser Geschwister hat. Sogar wenn diese gesetzlichen Erben alle ebenfalls ausschlagen aber noch eine demente Großmutter des Erblassers zum Beispiel im Seniorenheim lebt, würde diese neben der überlebenden Ehefrau 1/16 erben, die Witwe 15/16. Das will alles gut überlegt sein. Hier machen auch Steuerberater viele Fehler. Es sollte auf jeden Fall ein Fachanwalt für Erbrecht hinzugezogen. Sonst spart man an der falschen Stelle.

Gut zu wissen

Die Ausschlagung muss binnen sechs Wochen nach Eröffnung des Testaments erfolgen. Ist kein Testament vorhanden muss die Ausschlagung in der Regel binnen sechs Wochen nach Kenntnis vom Todesfall erfolgen.

Bei Vermächtnissen gibt es keine Ausschlagungsfristen, so dass man sich bei der Ausschlagung eines Vermächtnisses in der Regel mehr Zeit lassen kann. Aber auch hier gibt es Ausnahmen (§ 2307 Abs. 2 BGB).

Ausschlagungen kommen zum Beispiel  in Betracht
  • um die steuerlichen Nachteile eines Berliner Testaments zu korrigieren
  • um den steuerfreien Zugewinnausgleich durchzuführen und nur den kleinen Pflichtteil von 1/8 geltend zu machen
  • um eine Generation zu überspringen und somit die Besteuerung einer ganzen Generation zu vermeiden
  • um den Vermögenszufluss steuerlich günstig zu gestalten, insbesondere bei einer Ausschlagung gegen Abfindung, da die Abfindung als vom Erblasser stammend steuerlich betrachtet wird.

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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