🧾 Anordnung eines Nacherben

Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby


⚖️ Was ist ein Nacherbe?

Wenn der Erblasser (E) in seinem Testament einen Vorerben (V) und einen Nacherben (N) einsetzt, bedeutet das:
👉 Der Vorerbe erbt zunächst – aber nur auf Zeit.
👉 Sobald ein bestimmter Zeitpunkt oder ein Ereignis eintritt (meist der Tod des Vorerben), wird der Nacherbe zum vollwertigen Erben.


⏳ Gilt die Nacherbfolge unbegrenzt?

Nein. Es gibt eine gesetzliche Höchstfrist:

Nach 30 Jahren ab dem Tod des Erblassers wird die Einsetzung eines Nacherben grundsätzlich unwirksam.

📌 Beispiel:
Stirbt E im Jahr 2000, und ist V als Vorerbe eingesetzt, endet die Nacherbfolge spätestens im Jahr 2030, es sei denn, eine Ausnahme greift.


⚠️ Ausnahmen: Wann bleibt die Nacherbfolge trotzdem wirksam?

👤 Ausnahme 1: Ereignisbezogene Personenklausel

Die Nacherbeneinsetzung bleibt auch nach 30 Jahren gültig, wenn sie sich auf ein konkretes Ereignis bei einer lebenden oder zumindest gezeugten Person bezieht.

🧠 Beispiel:
Der Erblasser E bestimmt: „Mein Sohn V wird Vorerbe, mein Enkel N wird Nacherbe beim Tod meines Sohnes V.“
→ V lebte bei E’s Tod.
→ Stirbt V auch erst 70 Jahre später, wird N dennoch Nacherbe.


👶 Ausnahme 2: Geburt weiterer Geschwister als Nacherben

Die Nacherbfolge gilt auch über die 30 Jahre hinaus, wenn sie vorsieht, dass ein später geborener Bruder oder eine Schwester von V oder N Nacherbe werden soll.

📌 Beispiel:
E schreibt ins Testament: „V ist Vorerbe. Falls ihm ein Bruder oder eine Schwester geboren wird, soll dieser/diese ebenfalls Nacherbe sein.“
→ Auch wenn die Geburt nach Ablauf der 30 Jahre erfolgt, bleibt die Regelung wirksam.


🧭 Fazit:

  • Die Nacherbeneinsetzung fällt nach 30 Jahren weg, wenn keine Ausnahme greift.

  • In bestimmten Fällen bleibt sie dauerhaft wirksam, insbesondere bei personengebundenen Ereignissen oder bei der Geburt weiterer Geschwister-Nacherben.

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