Gemeinschaftlicher Erbschein. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht in Villingen-Schwenningen, Konstanz, Rottweil und Radolfzell
Gemeinschaftlicher Erbschein: Der Erbschein für alle
Gemeinschaftlicher Erbschein ist ein Erbschein, bei dem alle Miterben mit ihren Erbteilen benannt sind.
Beispiel:
Erben nach A, verstorben am …, in …., zuletzt wohnhaft ….., geboren am …. in …..
sind aufgrund gesetzlicher Erbfolge
– seine Ehefrau A, …. ,zu 1/2
– sein Sohn B, …., zu 1/4
– seine Tochter C, …., zu 1/4