Gemeinschaftlicher Erbschein

Gemeinschaftlicher Erbschein. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht in Villingen-Schwenningen, Konstanz, Rottweil und Radolfzell

Gemeinschaftlicher Erbschein: Der Erbschein für alle

Gemeinschaftlicher Erbschein ist ein Erbschein, bei dem alle Miterben mit ihren Erbteilen benannt sind.

Beispiel:

Erben nach A, verstorben am …, in …., zuletzt wohnhaft ….., geboren am …. in …..

sind aufgrund gesetzlicher Erbfolge

– seine Ehefrau A, …. ,zu 1/2

– sein Sohn B, …., zu 1/4

– seine Tochter C, …., zu 1/4

 

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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