Was muss der gesetzliche Erbe im Erbscheinsantrag angeben? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Was muss der die Erteilung des Erbscheins beantragende gesetzliche Erbe im Antrag angeben?
- den Todestag;
- sein Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser;
- ob Personen vorhanden sind, durch die er von der Erbfolge ausgeschlossen oder sein Erbteil gemindert werden würde und wenn ja, wer diese Personen sind;
- ob Verfügungen von Todes wegen des Erblassers (Testamente oder Erbverträge) vorhanden sind;
- ob ein Rechtsstreit über das Erbrecht des Antragstellers anhängig ist;
- in welcher Weise eine eventuell weggefallene Person, durch die der Antragsteller von der Erbfolge ausgeschlossen oder sein Erbteil gemindert werden würde, weggefallen ist