Geschieden. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Geschieden: Kann mein Ex das Erbe meiner Kinder durchbringen?
Die Gefahr, dass Ihr Ex das Erbe der Kinder durchbringt, besteht, wenn Sie kein Testament hinterlassen. Am Besten ein sogenanntes Geschiedenentestament.
Auf jeden Fall sollten Sie den Vater von der Vermögensverwaltung ausschließen und einen Testamentsvollstrecker bestimmen, der das Vermögen, das Ihre Kinder von Ihnen erben, bis zu deren Volljährigkeit verwaltet.