Geschiedenentestament

Geschieden. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen. 

Geschieden: Kann mein Ex das Erbe meiner Kinder durchbringen?

Die Gefahr, dass Ihr Ex das Erbe der Kinder durchbringt, besteht, wenn Sie kein Testament hinterlassen. Am Besten ein sogenanntes Geschiedenentestament.

Auf jeden Fall sollten Sie den Vater von der Vermögensverwaltung ausschließen und einen Testamentsvollstrecker bestimmen, der das Vermögen, das Ihre Kinder von Ihnen erben, bis zu deren Volljährigkeit verwaltet.

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren