Geschiedene brauchen ein Geschiedenentestament
Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht , Konstanz, Villingen-Schwenningen, Radolfzell, Rottweil
Frage:
Ich bin geschieden und habe eine Tochter, die auch meine Erbin werden soll. Brauche ich ein Testament?
Antwort:
Im Normalfall nicht, da Ihre Tochter von Gesetzes wegen Ihre Alleinerbin ist. Aber vielleicht wollen Sie auch für besondere Situationen vorsorgen. Was soll beispielsweise sein, wenn Ihre Tochter bei einem gemeinsamen Verkehrsunfall kurz vor oder nach Ihnen verstirbt. Im ersten Fall möchten Sie vielleicht einen Ersatzerben benennen, im zweiten Fall wollen Sie vielleicht verhindern, dass Ihr geschiedener Ehemann Ihr Vermögen erbt, weil zunächst Ihre Tochter Sie beerbt und dann bei deren Tod Ihr Ex-Mann wiederum die gemeinsame Tochter beerbt.
Gut zu Wissen
Hier hilft ein Geschiedenen-Testament
Quelle: Dt. Forum für Erbrecht