Ist der Leichnam eine Sache? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen
Wir finden Antworten auf schwierige Fragen
Ist der Leichnam eine Sache?
Ja, aber eine Sache, die niemandem gehört, auch nicht zum Nachlass.
- An künstlichen Körperteilen (z.B. Goldzähnen) besteht ein Aneignungsrecht der Erben, das die Erben aber nur nach Zustimmung durch die nächsten Angehörigen als den Totenfürsorgeberechtigten ausüben können.
- Über den Leichnam als solchen bestimmen die nächsten Angehörigen des Verstorbenen im Rahmen ihrer sogenannten Totenfürsorge.
- Der Leichnam ist als Sache nur beschränkt Gegenstand des rechtlichen Verkehrs.