Ist der Leichnam eine Sache?

Ist der Leichnam eine Sache? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Wir finden Antworten auf schwierige Fragen
Ist der Leichnam eine Sache?
Ja, aber eine Sache, die niemandem gehört, auch nicht zum Nachlass.
Ein Tipp von RA Ruby
- An künstlichen Körperteilen (z.B. Goldzähnen) besteht ein Aneignungsrecht der Erben, das die Erben aber nur nach Zustimmung durch die nächsten Angehörigen als den Totenfürsorgeberechtigten ausüben können.
- Über den Leichnam als solchen bestimmen die nächsten Angehörigen des Verstorbenen im Rahmen ihrer sogenannten Totenfürsorge.
- Der Leichnam ist als Sache nur beschränkt Gegenstand des rechtlichen Verkehrs.
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