Kann ich den Alleinerben in einem Brief bestimmen? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Kann ich den Alleinerben in einem Brief bestimmen?
1994 schrieb eine alte Frau in einem handschriftlichen Brief an ihren Bruder eher beiläufig:
„…wenn mein Lebenslauf besiegelt ist, erbst Du mein Geld.“
2003 verstarb die Frau, die mehrere Geschwister hatte. Diese machten dem Bruder das Erbe streitig. Das Gericht meinte, das Abfassen eines Testaments in Briefform entspreche zwar „nicht den üblichen Gepflogenheiten“. Dennoch genüge das Schreiben „den formalen Anforderungen an ein Testament.“
OLG Schleswig v. 29.5.2009 – Az. 3 Wx 58/04