Wann fällt eine Lebensversicherung in den Nachlass?. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Bekommen die Erben die Lebensversicherung?
Normalerweise nicht. Das Geld bekommen diejenigen, die im Versicherungsvertrag als Bezugsberechtigte benannt sind. Das können die Erben, aber eben auch ganz andere Personen sein. Da kommt es sogar vor, dass noch die geschiedene Ex-Frau als Bezugsberechtigte in der Police steht, weil man eben nach der Scheidung vergessen hat, die Bezugsberechtigung zu ändern. Also unbedingt bei der Versicherung die Bezugsberechtigung klären. Der Bezugsberechtigte erhält das Geld sozusagen „am Nachlass vorbei“. Allerdings ist das Geld trotzdem der Erbschaftsteuer unterworfen. Die Lebensversicherung kann auch im Pflichtteilsrecht eine Rolle spielen.
Wann fällt eine Lebensversicherung in den Nachlass?
Die Versicherungssumme fällt hingegen in den Nachlass
- wenn im Versicherungsvertrag kein Bezugsberechtigter benannt ist (auch nicht im Kleingedruckten)
- wenn und soweit der Versicherungsnehmer seine Ansprüche aus der Lebensversicherung als Sicherheit an eine Bank abgetreten hatte (BGH, Urt. v. 8.5.1996, IV ZR 112/95)