Kein Einsichtsrecht des Erbenermittlers in Nachlassakten. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht
Kein Einsichtsrecht des Erbenermittlers in Nachlassakten
Einem Erbenermittler steht kein private Geheimhaltungsinteressen überwiegendes berechtigtes Interesse auf Einsicht in Nachlassakten zu, wenn Ziel seines Begehrens die Erlangung von Anfangsinformationen ist, auf deren Grundlage er eigene Ermittlungen zur Feststellung von Erben aufzunehmen beabsichtigt, nachdem das Nachlassgericht das Fiskus-Erbrecht bereits festgestellt hat.
OLG Hamm v. 12.08.2010
15 Wx 8/10
NJW-Spezial 2010, 647