Mir wurde vom Vater das Haus vermacht. Muss mein Bruder jetzt den Hausschlüssel abgeben? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Vater hat mir das Haus vermacht. Muss Bruder jetzt den Hausschlüssel abgeben?

Zum Haus gehören auch die Schlüssel 

Mir wurde vom Vater das Haus vermacht, muss mein Bruder jetzt seinen Hausschlüssel herausgeben?

Ja, denn beim Hausschlüssel, den ihr Bruder früher von den Eltern als Mitbewohner des Hauses bekam, handelt es sich um Zubehör des Hauses. Der Schlüssel bleibt auch dann Zubehör, wenn der Bruder ausgezogen und in eine andere Stadt umgezogen ist und den Schlüssel bei sich hat.


Ein Tipp von RA Ruby

§ 2164 BGB Erstreckung auf Zubehör und Ersatzansprüche
  (1) Das Vermächtnis einer Sache erstreckt sich im Zweifel auf das zur Zeit des Erbfalls vorhandene Zubehör.
   (2) Hat der Erblasser wegen einer nach der Anordnung des Vermächtnisses erfolgten Beschädigung der Sache einen Anspruch auf Ersatz der Minderung des Wertes, so erstreckt sich im Zweifel das Vermächtnis auf diesen Anspruch.

§ 97 BGB Zubehör
   (1) Zubehör sind bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteile der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnis stehen. Eine Sache ist nicht Zubehör, wenn sie im Verkehr nicht als Zubehör angesehen wird.
   (2) Die vorübergehende Benutzung einer Sache für den wirtschaftlichen Zweck einer anderen begründet nicht die Zubehöreigenschaft. Die vorübergehende Trennung eines Zubehörstücks von der Hauptsache hebt die Zubehöreigenschaft nicht auf.

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