Vorausvermächtnis. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Vorausvermächtnis
ist das einem Erben selbst zugewandte Vermächtnis. Es kann im Voraus also vor der Erbteilung verlangt und erfüllt werden.
§ 2150 BGB Vorausvermächtnis
Das einem Erben zugewendete Vermächtnis (Vorausvermächtnis) gilt als Vermächtnis auch insoweit, als der Erbe selbst beschwert ist.
Das Vorausvermächtnis vermeidet Streit. Mit ihm ist klipp und klar geregelt, dass keine Ausgleichungen zu zahlen sind. Das vermeidet Streit unter den Erben. Wenn der Erblasser seine drei Kinder zu je 1/3 zu Erben einsetzt und regelt, dass Kind 1 die Immobilie 1, Kind 2 die Immobilie 2 und Kind 3 die Immobilie 3 jeweils als Vorausvermächtnis erhalten, werden die Immobilien den Kindern zugeteilt, ohne dass es zur Ausgleichsstreitigkeiten kommt. Bei einer Teilungsanordnung ist das gerade umgekehrt.