Wer in Deutschland lebt, für den gilt deutsches Erbrecht. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wer in Deutschland lebt, für den gilt deutsches Erbrecht
Frage:
Mein Sohn lebt in Frankreich, ich lebe in Deutschland. Muss ich die EU-Erbrechtsverordnung, die seit 17. August 2015 gilt, in meinem Testament berücksichtigen?
Antwort:
Nein, auch nach der neuen EU-Erbrechtsverordnung richtet sich das Erbrecht des Erblassers nach seiner Person, allerdings nicht mehr nach der Staatsangehörigkeit sondern nach dem Wohnsitz des Erblassers. So lange sie dauerhaft in Deutschland leben, wird ihr Nachlass nach deutschem Recht auch in Zukunft vererbt werden.