Neues Europäisches Erbrecht: Vor- und Nachteile – Italien. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Neues Europäisches Erbrecht: Vor- und Nachteile – Italien
1. Ausschluss vom Miteigentum am Nachlass jetzt möglich
Der in Deutschland lebende Italiener kann jetzt sicherstellen, dass alle oder eines seiner Kinder zum Beispiel die Immobilien bekommen und der Ehegatte nicht daran teil hat.
Bisher stand dem überlebenden Ehegatten und bei zwei Kindern jedem Kind nach italienischem Recht auf jeden Fall 1/4 des Nachlasses und damit auch der Immobilien in Deutschland und Italien zu. Jetzt kann er deutsches Recht wählen, das ohne Rechtswahl seit dem 17.8.2015 automatisch gilt und seine Kinder oder ein Kind zum Alleinerben einsetzen. Die Ehefrau und das ausgeschlossene Kinder erhalten dann nur den Pflichtteilanspruch in Geld sind aber nicht Miteigentümer der Immobilien.
2. Erbvertrag und Ehegattentestament für Italiener jetzt möglich
In Deutschland lebende Italiener können jetzt ein Berliner Testament errichten oder einen Erbvertrag schließen.