Nichteheliche Partner ohne Erbrecht. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Nichteheliche Lebensgefährten ohne Erbrecht
In Deutschland leben 4 Millionen Partner in nichtehelichen Lebensgemeinschaften (neLG). Rechtlich sind diese neLG ein „Nichts“. Das deutsche Recht enthält keine Regelung der neLG. Die Partner einer neLG sollten daher durch einen Partnerschaftsvertrag die wichtigsten Punkte des Zusammenlebens und einer möglichen Trennung regeln. Ein unumgängliches Muss ist aber ein Testament, wenn der nichteheliche Lebensgefährte erben soll. Im Unterschied zur Ehe hat der nichteheliche Gefährte kein gesetzliches Erbrecht am Nachlass des Partners. Ohne Testamente erben also möglicherweise entfernte Verwandte des Erblassers, die dieser nicht einmal gekannt hat; der nichteheliche Partner hingegen, der den Erblasser vielleicht über Jahre hinweg gepflegt hat, geht leer aus, wenn kein Testament vorhanden ist.