Darf der Erblasser sein Vermögen verprassen? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Pflichtteilsrecht: Darf der Erblasser sein Vermögen verprassen?
Wenn der Erblasser sein Vermögen verprasst, ist das für die Erben oder Pflichtteilsberechtigten weniger erfreulich. Dem Erblasser ist es aber gestattet mit seinem Vermögen zu tun, was er will. Bei Schenkungen ist der Erblasser durch das Recht der Pflichtteilsergänzung geschützt. Wenn der Erblasser aber seine Vermögen für sich verschwendet, dann haben Erben und Pflichtteilsberechtigte das Nachsehen. Erben und Pflichtteilsberechtigte sind nicht davor geschützt, dass der Erblasser sein Vermögen
- verprasst
- verbraucht
- oder unklug investiert.