Pflichtteilsberechtigung von Sohn oder Enkel. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Pflichtteilsberechtigung von Sohn oder Enkel

Frage:

Meine Großmutter ist verstorben. Erben sollten eigentlich die Kinder A und B sein. Das Testament wurde aber vorher verändert und das Kind A vom Erbe ausgeschlossen. Kind B wurde Vorerbe und dessen eigenes Kind C Nacherbe. C wurde auch als Ersatzerbe von Kind B eingesetzt. Bekommen A oder seine Kinder etwas?

Antwort:

Unter normalen Umständen hat das Kind A einen Pflichtteilsanspruch von 1/4 des Wertes des Nachlasses (in Geld), wenn der Großvater vorverstorben ist.

Sollte ein Pflichtteilsentziehungsgrund vorliegen, wäre C als Kind von A zu 1/4 pflichtteilsberechtigt.

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