Rückübertragung wegen Verstoßes gegen den „Geist“ des Pflegevertrags vormerkbar. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Der Anspruch des Grundstückseigentümers, der sein Grundstück gegen Übernahme einer Betreuungsverpflichtung übertragen hat, auf Rückübertragung für den Fall des Rücktritts wegen Verletzung dieser Vereinbarung (hier: „…wenn G. seine in dieser Urkunde übernommenen Betreuungspflichten beharrlich nicht erfüllt und nachhaltig gegen den Geist dieses Vertrages verstößt…“) ist hinreichend bestimmt und kann durch eine entsprechende Eigentumsvormerkung gesichert werden.
Für Experten:
OLG Düsseldorf v. 04.01.2010 – 3 Wx 227/09 –
ZEV 2010, Heft 4, X