Testament

Testament schreiben: Was bedeutet eigenhändig? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Testament schreiben: Was bedeutet eigenhändig?

Jeder kann sein Testament selber schreiben (privates Testament) und muss nicht zum Notar (notarielles Testament). Beide Testamentsformen, das private und das notarielle, sind gleichwertig.

Was muss man beachten, dass man wegen der Eigenhändigkeit nichts falsch macht?

  • Man muss das Testament von A bis Z selber schreiben.
  • Das ganze Testament muss handschriftlich geschrieben sein.
  • Es muss unterschrieben sein.
  • Das Testament muss lesbar sein. Ist das Testament auch mit sachverständiger Hilfe nicht lesbar, ist es unwirksam.
  • Das Testament muss nicht als Testament überschrieben sein (sollte aber!).
  • Es muss nicht noch von Zeugen mitunterschrieben sein.
  • Es muss Tag und Ort der Errichtung nicht unbedingt nennen (sollte aber!).
  • Es muss nicht durch einen Anwalt geprüft werden (sollte es aber unbedingt!).

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