Testamentsvollstreckung verhindert Zwangsversteigerung des Nachlassgrundstücks. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Testamentsvollstreckung verhindert Zwangsversteigerung des Nachlassgrundstücks
Ein Erblasser hatte drei Söhne zu Erben eingesetzt. Er wollte, dass sein Haus nicht verkauft wird und einen der Söhne zum Testamentsvollstrecker bestimmt. Ein anderer Sohn hatte Schulden, so dass sein Miterbenanteil gepfändet wurde. Die Gläubiger wollten das Hausgrundstück zwangsversteigern lassen. Dass geht nicht, so lange das Nachlassgrundstück der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegt, wie der BGH jetzt feststellte:
Die Ernennung eines Testamentsvollstreckers schließt die Anordnung der Versteigerung eines Grundstücks zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft an einem der Testamentsvollstreckung unterliegenden Grundstück aus (BGH, Beschluss v. 14.5.2009 – V ZB 176/08).