Überschwerung im Testament: Mehr vermacht, als da ist? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Überschwerung im Testament
Ist ein Nachlass durch Vermächtnisse und Auflagen überschuldet, z.B. weil ein Erblasser im Testament Vermächtnisse ausgesetzt hat (z.B. „Mein Enkel erhält 200.000 Euro“), aber das Vermögen beim Tod nicht mehr ausreicht, um diese Vermächtnisse zu erfüllen (es sind nur noch 100.000 Euro vorhanden), spricht man von Überschwerung.
In diesen Fällen kann der Erbe die „Überschwerungseinrede“ erheben. Dann muss der Erbe nicht das gesamte Vermächtnis bezahlen. Nach der Überschwerungseinrede kann der Erbe dem Vermächtnisnehmer den Nachlass zu seiner Befriedigung herausgeben.