Urlaubsansprüche sind vererbbar. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Urlaubsansprüche sind vererbbar
Erben sollten nach dem Erbfall arbeitsrechtliche Ansprüche des Erblassers prüfen. Nach einer Entscheidung des LAG Hamm( Aktenzeichen 16 Sa 1502/09) sind Urlaubsansprüche vererbbar.
Im Leitsatz heißt es hierzu:
Aus der geänderten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Urlaubsabgeltungsanspruch des langandauernd arbeitsunfähigen Arbeitnehmers folgt die Vererblichkeit des Abgeltungsanspruchs bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Tod des Arbeitnehmers.
Das Urteil kann im Volltext eingesehen werden unter: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/hamm/lag_hamm/j2010/16_Sa_1502_09urteil20100422.html