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Vermächtnis statt Schenkung spart Grunderwerbsteuer. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen. 

Vermächtnis statt Schenkung spart Grunderwerbsteuer

Beabsichtigt der Ehemann seine Ehefrau für die Zeit nach seinem Tod abzusichern, indem er ein Grundstück z.B. an einen Neffen überträgt, der zeitlebens eine monatliche Rente an die Ehefrau zahlen soll, löst diese Übertragung für den Kapitalwert der Rente Grunderwerbsteuer aus.

Beispiel:

M schenkt kurz vor seinem Tod dem Neffen N ein Grundstück im Wert von 300.000 Euro mit der Auflage zur Zahlung einer lebenslangen Rente an seine Frau F  im Kapitalwert (alles zusammengefasst) von 100.000 Euro. N muss 5.000  Euro Grunderwerbsteuer zahlen und für 200.000 Euro eine Schenkungsteuer über 40.000 Euro.

Wenn M die F als Erbin einsetzt und dem N das Grundstück mit der gleichen Auflage vermacht, ist das Grundstücksvermächtnis als Erwerb von Todes wegen von der Grunderwerbsteuer befreit.

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