Warum ist das Berliner Testament so beliebt? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell am Bodensee, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Warum ist das Berliner Testament so beliebt?
90 Prozent der Ehegatten-Testamente orientieren sich am Berliner Testament. Das sind die Gründe, warum es so beliebt ist:
- Wegen seiner einfachen Errichtung. Einer der Ehegatten schreibt und unterschreibt das Testament und der andere unterschreibt auch.
- Es kann ohne einen Notar jederzeit und überall kostenlos selber errichtet werden.
- In einem Berliner Testament sind zwei Testamente enthalten, und zwar für den ersten und den zweiten Todesfall.
- Jeder der Ehegatten weiß, was der andere auf seinen Tod testamentarisch verfügt hat.
- Die Ehegatten können ihre Verfügungen von Todes wegen aufeinander abstimmen.
- Keiner kann hinter dem Rücken des anderen, sein Testament abändern.
- Man kann die gemeinsamen Kinder bindend als Schlusserben einsetzen und der überlebende Ehegatte kann das nach dem Tod des zuerst versterbenden Ehegatten nicht mehr abändern. Dies kann aber auch einmal ein Nachteil sein, wenn sich eines der Kinder negativ entwickelt. Hier hilft ein Abänderungsvorbehalt.