Was ist eigentlich ein „Leibgeding“? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Was ist eigentlich ein „Leibgeding“?
Altenteil
Ein anderes Wort für Leibgeding ist Altenteil. Im südlichen Baden-Württemberg spricht man vom „Libding-Hus“, also dem Leibgeding-Haus. Dieses steht oft neben oder hinter dem eigentlichen Bauernhaus, in das die junge Generation nachgerückt ist. Die alten Bauern, die ihren Ruhestand genießen wollen, ziehen dann in das (oft neu errichtete und daher modernere) Leibgeding-Haus um.
Wart und Pflege
Es geht bei einem Leibgeding oder Altenteil oft nicht nur darum, das Wohnen für die Altenteiler zu sichern. Meist werden der nachrückenden Generation noch andere Pflichten abverlangt, wie z.B. . Pflege und Versorgung im Alter (Wart und Pflege). Die Verköstigung der Übergeber oder Renten- bzw. Taschengeldzahlungen, aber auch Holzschlag- bzw. -bezugsrechte gibt es immer noch. Sie sind aber im Verschwinden begriffen.
Ein Leibgeding wird in der Regel bei einer vorweggenommenen Erbfolge, also z.B. bei Übertragung eines Grundstückes oder eines Hofes zu Lebzeiten, vereinbart.
Das Leibgeding ist regelmäßig ein Bündel von Leistungen und kann als solches im Grundbuch eingetragen werden. Es ist dann dinglich gesichert.