Leibgeding – Im Ruhestand mit Altenteil abgesichert. Erklärt von Fachanwalt für Erbrecht Gerhard Ruby. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Leibgeding
Ein anderes Wort für Leibgeding ist Altenteil. Im südlichen Baden-Württemberg spricht man vom „Libding-Hus“, also dem Leibgeding-Haus, das oft neben oder hinter dem eigentlichen Bauernhaus stand oder steht, in das die junge Generation nachgerückt ist. Die alten Bauern, die ihren Ruhestand genießen wollen, ziehen dann in das (oft neu errichtete und daher modernere) Leibgeding-Haus. Ein Leibgeding ist aber nicht auf die Landwirtschaft beschränkt, sondern kann auch bei der Übergabe eines Unternehmens oder eines Stadthauses vereinbart werden.
Es geht bei einem Leibgeding oder Altenteil oft nicht nur darum, das wohnen für die Altenteiler zu sichern. Meist werden der nachrückenden Generation noch andere Pflichten abverlangt, wie z.B. Pflege und Versorgung im Alter. Die Verköstigung oder Renten- bzw. Taschengeldzahlungen oder Holzschlag- bzw. -bezugsrechte gibt es immer noch, sie sind aber im Verschwinden begriffen.
Ein Leibgeding wird in der Regel bei einer vorweggenommenen Erbfolge, also z.B. bei Übertragung eines Grundstückes oder eines Hofes zu Lebzeiten, vereinbart.
Das Leibgeding ist regelmäßig ein Bündel von Leistungen und kann als solches im Grundbuch eingetragen werden. Es ist dann dinglich gesichert.