Fehler beim Finanzamt. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Bundesfinanzhof: Bürger muss Finanzamt nicht auf Rechenfehler hinweisen
Ein Steuerpflichtiger, bei dem sich das Finanzamt verrechnet, oder im Steuerbescheid falsche Angaben zugunsten des Steuerpflichtigen macht, muss diesen Fehler nicht beim Finanzamt melden. Er begeht dann auch keine Steuerhinterziehung. Wenn also die Steuererklärung fehlerfrei abgegeben wurde und der Fehler dann durch das Finanzamt passierte, darf sich der Steuerpflichtige rechtmäßig über den Steuervorteil freuen. Das Finanzamt hat allerdings danach noch die Möglichkeit, den Fehler zu korrigieren, sofern das Finanzamt den Fehler noch nach Bestandskraft des Steuerbescheides bemerkt.
Diese für den Steuerpflichtigen erfreulichen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof am 04.12.2012 getroffen (Az. VIII R 50/10).