Bestattungskosten, wenn ein Vorausvermächtnis besteht. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wer zahlt Bestattungskosten, wenn für das Geld ein Vorausvermächtnis besteht?
Frage:
Meine Schwestern und ich sind zusammen mit unserer Stiefmutter Miterbinnen unseres verstorbenen Vaters. Unser Vater hat der Stiefmutter testamentarisch sein Geld im Wege eines Vorausvermächtnisses vermacht. Wer muss nun die Beerdigung bezahlen?
Antwort:
Die Tragung der Beerdigungskosten ist Sache der Erben. Das heißt im Ergebnis muss jeder in Höhe seiner Erbquote zu den Beerdigungskosten beitragen. Die Folgefrage ist nun, ob sich dadurch das Geldvermächtnis der Witwe verringert.
Wenn also beispielsweise 10.000,00 € Geld da sind und die Beerdigung 5.000,00 € kostet stellt sich die Frage, ob sich das Vermächtnis dann auf 5.000,00 € reduziert.
Dies wiederum hängt davon ab, ob das Geldvermächtnis als
- Bruttovermächtnis (d. h. ohne vorherigen Abzug eventueller Nachlassverbindlichkeiten) ausgestaltet ist: dann bekommt der Vermächtnisnehmer 10.000 Euro. Oder ob das Geldvermächtnis als
- Nettovermächtnis (d. h. nach Abzug eventueller Nachlassverbindlichkeiten) gestaltet ist: dann bekommt der Vermächtnisnehmer nur 5.000 Euro.
Bei einer unpräzisen Fassung ist dies dann eine Frage der Testamentsauslegung nach dem mutmaßlichen Willen des Erblassers.
Tipp:
Im Testament muss klar zum Ausdruck gebracht werden, ob das Geldvermächtnis sich „nach Abzug aller Nachlassverbindlichkeiten, insbesondere der Kosten für die Bestattung und Grabpflege“ errechnet (wie es in der Regel gewollt ist).