Geht vermachtes Grundstück mit Eigentümerhypothek über?

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Hypothek

Eigentümerhypothek an vermachtem Grundstück. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen. 

Es ist aus den Umständen zu entnehmen, ob die Hypothek als mit vermacht gelten soll. Der Beweis für das Mitvermachen der Grundpfandrechte obliegt aber dem Vermächtnisnehmer.

§ 2165 BGB Belastungen

   (1) Ist ein zur Erbschaft gehörender Gegenstand vermacht, so kann der Vermächtnisnehmer im Zweifel nicht die Beseitigung der Rechte verlangen, mit denen der Gegenstand belastet ist. Steht dem Erblasser ein Anspruch auf die Beseitigung zu, so erstreckt sich im Zweifel das Vermächtnis auf diesen Anspruch.
 (2) Ruht auf einem vermachten Grundstück eine Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld, die dem Erblasser selbst zusteht, so ist aus den Umständen zu entnehmen, ob die Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld als mitvermacht zu gelten hat.

 

 

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