Widerruf eines Berliner Testaments. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wie widerrufe ich ein Berliner Testament?
Ein Berliner Testament, in dem sich die Eheleute gegenseitig zu Erben eingesetzt haben, kann widerrufen werden so lange die Ehepartner leben. Der Widerruf ist an strenge Voraussetzungen gebunden. Dem anderen Ehepartner muss eine notariell beurkundete Widerrufserklärung im Original oder in Form einer notariellen Ausfertigung zugehen. Hier empfiehlt sich die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher damit man einen Nachweis hat. Aber auch hier heißt es aufpassen. Es ist schon vorgekommen, dass der Gerichtsvollzieher ein Fotokopie von der Widerrufserklärung gefertigt und diese zugestellt hat. Das reicht nicht.
Tipp:
Bei unbekanntem Aufenthalt des Ehegatten, dem der Widerruf zugestellt werden soll, ist auch eine öffentliche Zustellung, also durch Aushang an der Gerichtstafel, möglich.