Teilerbschein: Der Teil vom Kuchen, den ein Miterbe bekommt. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Teilerbschein
Ein Teilerbschein ist ein Erbschein, bei dem nur ein Miterbe mit seinem Erbteil benannt ist (z.B. E ist von A zu 1/3 beerbt worden). Über die anderen Miterben bzw. Erbteile wird darin nichts ausgesagt.