Wie wird die Erbschaftsteuer berechnet? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wie wird die Erbschaftsteuer berechnet?
Hierzu bieten die Erbschaftsteuerrichtlinien ein Berechnungsschema, das folgendermaßen aussieht:
1. Welchen Steuerwert hat der Vermögensanfall?
Steuerwert des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
+ Steuerwert des Betriebsvermögens
+ Steuerwert der Anteile an Kapitalgesellschaften
./. Verschonungsabschlag, § 13a Abs. 1 ErbStG
./. Abzugsbetrag (bis 150.000 Euro), § 13a Abs. 2 ErbStG
+ Steuerwert des Grundvermögens
+ Steuerwert des übrigen Vermögens
./. Kultur und Denkmalschutzabschlag für die jeweilige Vermögensart, § 13 Abs. 1 Nr. 2 und 3 ErbStG
= Vermögensanfall nach Steuerwerten
2. Wie hoch ist die Bereicherung des Erwerbers?
Vermögensanfall nach Steuerwerten (s.o. 1.)
./. abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten (mindestens Pauschbetrag von 10.300 Euro), § 10 Abs. 5 ErbStG
./. weitere Steuerbefreiungen nach § 13 ErbStG
= Bereicherung des Erwerbers
3. Wie hoch ist der steuerpflichtige Erwerb?
Bereicherung des Erwerbers (s.o. 2.)
./. ggfs. steuerfreier Zugewinnausgleich, § 5 Abs. 1 ErbStG
+ ggfs. hinzuzurechnende Vorerwerbe, § 14 ErbStG
./. persönlicher Freibetrag § 16 ErbStG
./. besonderer Freibetrag, § 17 ErbStG
= steuerpflichtiger Erwerb (abzurunden auf volle hundert Euro)
4. Wie hoch ist die tarifliche Erbschaftsteuer?
Steuerpflichtiger Erwerb (s.o. 3.)
x Steuersatz nach § 19 ErbStG
= tarifliche Erbschaftsteuer
5. Wie hoch ist die festzusetzende Erbschaftsteuer?
Tarifliche Erbschaftsteuer (s.o. 4.)
./. abzugsfähige Steuer nach § 14 Abs. 1 ErbStG
./. Entlastungsbetrag nach § 19a ErbStG für Erwerbe von Betriebsvermögen, luf Vermögen etc.
./. Ermäßigung nach § 27 ErbStG bei mehrfachem Erwerb desselben Vermögens
./. anrechenbare Steuer nach § 6 Abs. 3 ErbStG bei Vor- und Nacherbschaft wenn Nacherbfall nicht Tod des Vorerben
./. Anrechnung ausländischer Steuer nach § 21 ErbStG
= festzusetzende Erbschaftsteuer