Wieso kann das Sozialamt für mich den Pflichtteil geltend machen? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wieso kann das Sozialamt für mich den Pflichtteil geltend machen, obwohl ich das gar nicht will?
Frage:
Ich beziehe Sozialleistungen. Ich bin enterbt, weil ich das so wollte. Mein Bruder wird Alleinerbe werden. Jetzt habe ich gehört, das Sozialamt bzw. die Arge könnte meinen Pflichtteil geltend machen und abkassieren. Ist das richtig?
Antwort:
Ja, das ist richtig. § 93 SGB II bestimmt:
§ 93 SGB XII Übergang von Ansprüchen
(1) Hat eine leistungsberechtigte Person oder haben bei Gewährung von Hilfen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel auch ihre Eltern, ihr nicht getrennt lebender Ehegatte oder ihr Lebenspartner für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, einen Anspruch gegen einen anderen, der kein Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches ist, kann der Träger der Sozialhilfe durch schriftliche Anzeige an den anderen bewirken, dass dieser Anspruch bis zur Höhe seiner Aufwendungen auf ihn übergeht.
Tipp:
Hier kann ein Bedürftigentestament, ein Behindertentestament oder eine Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht helfen.