Bei Pflege: Freibetrag bis 20.000 Euro für das Erbe. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Bei Pflege: Freibetrag bis 20.000 Euro für das Erbe
Unser Tipp:
Wir beantragen für unsere Mandanten in der Erbschaftsteuererklärung einen Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 Euro, wenn sie den Erblasser gepflegt, d.h. sich um sein körperliches und geistiges Wohl gesorgt haben.