Erbschein: Falscher Erbschein wird eingezogen. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Erbschein: Falscher Erbschein wird eingezogen
Stellt sich heraus, dass ein Erbschein unrichtig ist (z.B. weil ein neues Testament auftaucht oder weil die Erbschaftsannahme angefochten wurde), dann ist der Erbschein vom Nachlassgericht einzuziehen.
Richtigerweise muss man sagen, dass die erteilten Ausfertigungen des Erbscheins eingezogen werden. Das geschieht so, dass das Nachlassgericht den Erbscheininhaber auffordert die erteilten Ausfertigungen beim Nachlassgericht abzuliefern. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, kann gegen ihn ein Zwangsgeld festgesetzt werden bzw. die Wegnahme des Erbscheins erzwungen werden. Mit der Einziehung bzw. der Ablieferung der erteilten Ausfertigungen des Erbscheins beim Nachlassgericht wird der Erbschein kraftlos.