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Kinderlose Ehegatten erben nach dem Gesetz meist nicht alleine

Ehepaare ohne Kinder: Ohne Testament wird die Erbschaft zur Katastrophe. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht.

Ehepaare ohne Kinder: Ohne Testament kommt die Katastrophe

Ehepaare ohne Kinder leben hoffentlich glücklich, wenn dies ihr Lebensplan war. Sie erben aber auf jeden Fall gefährlich, wenn kein Testament vorhanden ist.

Der überlebende Ehegatte erbt nämlich nicht allein. Neben dem überlebenden Ehegatten erben nach dem Gesetz (also ohne Testament) auch die Eltern des Erblassers und / oder deren Kinder, also die Geschwister des Verstorbenen. Diese könnten das gemeinsame Haus der kinderlosen Eheleute versteigern lassen und die überlebende Witwe aus dem Haus jagen.

Kinderlose Ehegatten sollten sich also zumindest gegenseitig zu Alleinerben einsetzten. Dazu genügt ein einfacher Satz, den einer der Eheleute schreibt und beide unterschreiben.

Muster:

„Testament. Wir setzen uns gegenseitig zu alleinigen Vollerben ein. 
Musterstadt, den 14.1.2016.
Alex Mustermann. 
Brigitte Mustermann.“

Vorsicht: Leben die Eltern oder ein Elternteil der kinderlos Verstorbenen Ehegatten noch, haben die Eltern einen Pflichtteil von 1/8 am Nachlasswert. Hiervor kann nur ein notariell beurkundeter Pflichtteilsverzicht der Eltern schützen.

Die kinderlosen Ehegatten können in einem Berliner Testament für den Tod des überlebenden von ihnen beiden sogenannte Schlusserben einsetzen. Diese erben, wenn beide Eheleute tot sind. Meist werden dies Patenkinder, Nichten oder Neffen sein.

Vorsicht Steuerfalle

Hier droht eine Steuerfalle.  Nichten und Neffen können jeweils nur 20.000,00 Euro steuerfrei erben. Alles was darüber hinausgeht ist mit mindestens 15 % zu versteuern. Hier ist zu überlegen, ob man den Nachlass nicht auf möglichst viele Personen verteilen will, da jedermann diesen Freibetrag von 20.000 Euro hat. Bei einer Schlusserbschaft von 200.000 Euro wären also zehn Erben nötig, um das Vermögen steuerfrei zu vererben. Die Abwicklung sollte in einem solchen Fall eine Testamentsvollstrecker vornehmen.

Gut zu wissen

Denkbar ist auch eine Adoption des Patenkindes. Lieblingsneffen oder -nichte, wenn ein Verhältnis besteht, das so gut ist, wie es auch zwischen Eltern und Kindern besteht. Dann steigt der Freibetrag aufgrund der Adoption auf 400.000 Euro. Auch Volljährige können adoptiert werden.

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