Familienrecht im Testament: Vermögensverwaltung und Vormund für Kind. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Familienrecht im Testament: Vermögensverwaltung und Vormund für Kind
1. Familienrechtliche Anordnungen mit erbrechtlicher Wirkung
Mit einer Verfügung von Todes wegen können Sie als Erblasser auch verschiedene familienrechtliche Anordnungen mit erbrechtlicher Wirkung zu treffen. In Betracht kommen insbesondere der Entzug des elterlichen Vermögensverwaltungsrechts und die Benennung eines Vormunds.
2. Entziehung des elterlichen Vermögensverwaltungsrechts
Als Erblasser können Sie das elterliche Vermögensrecht für Vermögensteile ausschließen, die aus Ihrem Nachlass stammen.
3. Benennung eines Vormunds
Werden durch den Erbfall (z.B. durch einen Verkehrsunfall der Eltern) minderjährige Kinder elternlos, so erhält ein minderjähriges Kind einen Vormund. Die Eltern haben die Möglichkeit, durch Verfügung von Todes wegen den Vormund zu benennen.