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Schwarzgeld im Nachlass

Horrorerbe Schwarzgeld. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Horrorerbe Schwarzgeld

Stellen Sie sich vor Sie erben Schwarzgeld. Erben Sie damit auch die Straftat des Erblassers ?

Nein, allein durch die Tatsache, dass Sie Erbe geworden sind, haben Sie keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten. Das gilt allerdings nur bis zum Zeitpunkt des Erbfalls, da nur bis dahin der Erblasser für sein Verhalten verantwortlich ist.

Im Zeitpunkt des Erbfalls treten die Erben in die Rechtsposition des Erblassers ein. Dies bedeutet zunächst, dass sie (sofern sie das Erbe nicht ausschlagen) zivilrechtlich Eigentümer des Vermögens werden. Außerdem gehen die daraus resultierenden steuerlichen Pflichten auf die Erben über.

Ab dem Erbfalls sind Sie für das Schwarzgeld verantwortlich

Als Eigentümer des Vermögens müssen sie die Erträge versteuern. Werden die Erträge nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben, machen sich die Erben selbst wegen Steuerhinterziehung strafbar.

Wenn Sie Schwarzgeld erben, kommen auf Sie umfangreiche steuerliche Pflichten zu; Sie müssen beispielsweise dem Fiskus das geerbte Schwarzgeld vollständig melden, zudem müssen Sie es nachversteuern, und schließlich haben Sie auch noch Zinsen auf den nachzuzahlenden Steuerbetrag zu zahlen. Erfüllen die Erben ihre Pflichten nicht oder nicht vollständig, können sie selbst eine Steuerhinterziehung begehen.

Achtung

Wer Schwarzgeld erbt, sollte sich am besten genau über seine Pflichten von einem Fachanwalt für Erbrecht informieren lassen.

 

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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