Kann ein Erbvertrag angefochten werden? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Kann ein Erbvertrag angefochten werden?
Ein Erbvertrag kann genauso wie ein Testament angefochten werden, z.B. bei einem Irrtum. Dieses Anfechtungsrecht steht
- nach dem Erbfall denjenigen Personen zu, welchen die Aufhebung der letztwilligen Verfügung unmittelbar zustatten kommen würde,
- aber auch dem Erblasser selbst und diesem logischerweise schon zu seinen Lebzeiten.
Das Anfechtungsrecht des Erblassers erklärt sich daraus, dass es durch die Verbindlichkeit des Erbvertrages für ihn eine Möglichkeit geben muss, dass er sich vom Erbvertrag lösen kann, wenn Anfechtungsgründe vorliegen.
Gut zu wissen
Zu beachten ist, dass das Anfechtungsrecht des Erblassers durch Verstreichen lassen der einjährigen Anfechtungsfrist oder durch Bestätigung des Erbvertrages durch den Erblasser erlischt und dass dann auch Dritten kein Anfechtungsrecht mehr zusteht.