Kann ich während des Insolvenzverfahrens auf meinen Pflichtteil verzichten? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Kann mein Schuldner während seines Insolvenzverfahrens auf seinen künftigen Pflichtteil verzichten?
Frage:
Mein Schuldner steckt in der Insolvenz. Kann er ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters auf seine zukünftigen Pflichtteilsansprüche am Nachlass seines reichen Vaters verzichten?
Antwort:
Ja, das kann er. In § 80 InsO ist geregelt, dass dem Insolvenzverwalter nur hinsichtlich des aktuellen Vermögens des Schuldners die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis zusteht. Der Pflichtteilsverzicht des Schuldners bezieht sich aber nicht auf vorhandenes, sondern auf zukünftiges, mögliches Vermögen.