Kein Zwangsgeld bei unterlassener Grundbuchberichtigung

Kein Zwangsgeld bei unterlassener Grundbuchberichtigung. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Kein Zwangsgeld bei unterlassener Grundbuchberichtigung

Wird ein Antrag des Erben auf Umschreibung des Grundbuchs beim Grundbuchamt innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gestellt, ist binnen dieser Zwei-Jahres-Frist die Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen unterlassener Vorlage eines Erbscheins bei Vorliegen eines notariellen Testaments unzulässig.

OLG Hamm . 27.05.2010
15 W 212/10
NJW-Spezial

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren