Kein Zwangsgeld bei unterlassener Grundbuchberichtigung. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Kein Zwangsgeld bei unterlassener Grundbuchberichtigung
Wird ein Antrag des Erben auf Umschreibung des Grundbuchs beim Grundbuchamt innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gestellt, ist binnen dieser Zwei-Jahres-Frist die Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen unterlassener Vorlage eines Erbscheins bei Vorliegen eines notariellen Testaments unzulässig.
OLG Hamm . 27.05.2010
15 W 212/10
NJW-Spezial