„Berufung zur Erbschaft“ – Was ist das?

Berufung zur Erbschaft. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht in Deutschland. 

Was versteht man unter „Berufung zur Erbschaft“?

Berufung zur Erbschaft bedeutet Berufung zum Erben.

Erbe ist, wer vom Erblasser durch Verfügung von Todes wegen zum Erben bestimmt ist, sei es

Soweit die Erbfolge nicht auf Grund einer Verfügung von Todes wegen eintritt, greift die gesetzliche Erbfolge Platz.

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