Berufung zur Erbschaft. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht in Deutschland.
Was versteht man unter „Berufung zur Erbschaft“?
Berufung zur Erbschaft bedeutet Berufung zum Erben.
Erbe ist, wer vom Erblasser durch Verfügung von Todes wegen zum Erben bestimmt ist, sei es
- durch einseitige letztwillige Verfügung (Testament),
- sei es durch Erbvertrag
Soweit die Erbfolge nicht auf Grund einer Verfügung von Todes wegen eintritt, greift die gesetzliche Erbfolge Platz.