Berufung zur Erbschaft. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Was versteht man unter „Berufung zur Erbschaft“?
Berufung zur Erbschaft bedeutet Berufung zum Erben.
Erbe ist, wer vom Erblasser durch Verfügung von Todes wegen zum Erben bestimmt ist, sei es
- durch einseitige letztwillige Verfügung (Testament),
- sei es durch Erbvertrag
Soweit die Erbfolge nicht auf Grund einer Verfügung von Todes wegen eintritt, greift die gesetzliche Erbfolge Platz.