Wie werden Mietwohnungen beim Vererben steuerlich behandelt? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wie werden Mietwohnungen beim Vererben steuerlich behandelt?
Seit dem 1.1.2009 gibt es im Erbschaft– und Schenkungssteuerrecht eine Steuerbefreiung in Form eines zehnprozentigen Bewertungsabschlags für vermietete Wohnungen bzw. Häuser. Der Gesetzgeber verspricht sich dadurch die die privaten Vermieter zu stärken, um der Marktmacht gewerblicher Vermieter ein Gegengewicht entgegenzusetzen und somit die Mietpreise in einer vernünftigen Balance zu halten.
1. Mietobjekte
Begünstigt sind vermietete Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen und die vermieteten Teile von gemischt genutzten, also eigengenutzten und teilweise vermieteten Gebäuden. Das vermietete Objekt darf aber nicht zum steuerlich begünstigten Betriebsvermögen oder land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören.
2. Bewertungsabschlag von 10 %
Der Beschenkte oder durch Verfügung von Todes wegen bedachte Erwerber der Mietwohnung erhält für die Erbschaft- bzw. Schenkungsbesteuerung einen Bewertungsabschlag von 10 Prozent.