Kann ich die Kosten für meine Patientenverfügung von der Steuer absetzen? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Kann ich die Kosten für meine Patientenverfügung von der Steuer absetzen?
Nein, die Kosten können nicht bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden, weil sie der privaten Lebensführung zuzuordnen sind.
Das Finanzgericht des Saarlandes hat hierzu entschieden:
Notarkosten für die Errichtung eines Testaments betreffen grundsätzlich die private Sphäre eines Steuerpflichtigen und können deshalb nicht als Werbungskosten in Ansatz gebracht werden. Dies gilt entsprechend für die Beurkundung einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung.
FG Saarland Beschluss vom 13.02.2007 – 1 V 1336/06