Pflichtteilsrecht. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Pflichtteilsrecht: Muss mir der Erbe Unterlagen vorlegen?
Frage:
Ich bin das sogenannte „schwarze Schaf“ in der Familie. Nur weil ich mein eigenes Leben leben wollte, hat mich meine verwitwete Mutter enterbt und meine einzige Schwester zur Alleinerbin eingesetzt. Ich verlange den Pflichtteil und habe von Ihr Auskunft über den Nachlass und über die Schenkungen gefordert. Ich wollte auch Belege und Unterlagen hierzu, die sie mir aber nicht vorlegt. Sie sagt, ich müsste ihrem Nachlassverzeichnis glauben. Das kann doch nicht sein, oder?
Antwort:
Doch; dem Grundsatz nach hat Ihre Schwester recht. Sie haben zum Beispiel definitiv kein Recht zu verlangen, dass Ihnen die Bankauszüge der letzten zehn Jahre vorgelegt werden.
Nur ganz ausnahmsweise kann die Vorlage von Belegen verlangt werden, nämlich dann wenn es um die Bewertung von Nachlassgegenständen wie Unternehmen, Gesellschaftsbeteiligungen, Kunstgegenstände, Urheberrechte oder Schenkungen mit Gegenleistungen geht.